Accessibility
Die Pädagogische Hochschule Freiburg ist bemüht, diese Webseite in Einklang mit 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die ILIAS-Domain der Pädagogischen Hochschule Freiburg, auf der Sie sich gerade befinden. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist derzeit teilweise mit 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Barrierefreiheit wurde von uns und den Programmierern der ILIAS-Developer bei der Entwicklung bedacht, jedoch können bestimmte Stellen noch Barrieren aufweisen. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus Unvereinbarkeit mit 10 Absatz 1 L-BGG nicht barrierefrei:
Für eingebettete Inhalte, wie z.B. Youtube-Videos oder Inhalte von Dritten kann keine Barrierefreiheit garantiert werden. Ebenso kann für hochgeladene Dokumente, die auf der Lernplattform hochgeladen wurde, keine Barrierefreiheit garantiert werden. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im März 2022 erstellt. Der Stand der Barrierefreiheit wird durch eigene Bewertung ermittelt. Rückmeldung und Kontaktangaben
Falls Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unseren digitalen Angeboten auffallen, kontaktieren Sie uns gerne: Pädagogische Hochschule Freiburg Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnologie Kunzenweg 21, 79117 Freiburg E-Mail: shuffle@ph-freiburg.de Wie werden uns bemühen, die aufgeführten Mängel zu beseitigen. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass die ILIAS-Domain der Pädagogischen Hochschule Freiburg den in 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das ZIK Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnologie wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls das Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnologie nicht innerhalb der in 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an [den] [die] kommunalen [Beauftragte(n)] für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen: Landes-Behindertenbeauftragte Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen. |